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Pflegeleistungen, Inklusive-Arbeitsstunden
Ich verpflichte mich Ihnen gegenüber, sofern betrieblich möglich (ausreichende personelle bzw. technische Ressourcen) alle Aufträge zur Erbringung von Pflegeleistungen anzunehmen. Um dies zu ermöglichen, beinhaltet die festgelegte Grundvergütung (monatlicher Mindestpreis, zahlbar auf Jahresbasis) eine vereinbarte Anzahl von monatlichen Inklusive-Arbeitsstunden.
Nicht in Anspruch genommene monatliche Arbeitsstunden verfallen nach Ablauf des jeweiligen Monats. Aber: Um Ihnen optimale Flexibilität zu bieten, können die in der restlichen Vertragslaufzeit noch nicht verfallenen Inklusive-Arbeitsstunden teilweise oder ganz für einen Auftrag zusammengefasst werden. Ich empfehle Ihnen daher, umfangreichere Arbeiten vor Jahresbeginn zu planen.
Sollten für einen Pflegeauftrag die Inklusive-Arbeitsstunden nicht ausreichen, werden zusätzliche Arbeitsstunden zu einem günstigen Tarif abgerechnet. Anzumerken ist noch, dass erhebliche Erweiterungen der Website im Umfang oder aus technischer Sicht (Programmierung) nicht als Pflegeleistungen gelten.
Weitere Einzelheiten können Sie meinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen entnehmen.