Generator kostenlose Patientenverfügung
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Statusinfo ⇒   Neuling    TTLsec:5279     Donnerstag, 09.09.2010     Letzte Änderung: 27.08.2010          
 

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Patientenverfügung hier kostenlos erstellen

Nach dem globalen Login - es ist keine Registrierung erforderlich - (sh. Hauptmenü oben links) die dann unten auf dieser Seite sichtbare Taste anklicken, um fortzufahren. Es kann dann mittels einer Liste von erläuterten Fragen, die entsprechende Textpassagen erzeugen, kostenlos eine individuelle Patientenverfügung erstellt werden. Wenn du dir bei einzelnen Punkten unsicher bist, solltest du (sh. unten) die jeweilige Fragestellung zuerst mit fachkundigen Personen besprechen.

Es wird entsprechend deinen Vorgaben ein individuelles Textdokument generiert, das du anzeigen bzw. auf deinem Computer speichern und bei Bedarf mittels Textprogramm (z.B. WordPad, OpenOffice Writer, Microsoft Word) entsprechend deinen persönlichen Bedürfnissen anpassen oder ergänzen kannst.

Drucke abschließend den Text in der benötigten Anzahl (Original für dich, ggf. Kopien z.B. für Bevollmächtigten) aus und trage handschriftlich das aktuelle Datum und deine Unterschrift ein. Es empfiehlt sich, einen eventuellen Bevollmächtigten bzw. Betreuer ebenfalls unterschreiben zu lassen.


Jeder braucht eine Patientenverfügung - auch du!

Der wissenschaftliche und technische Fortschritt in der Medizin hat die Möglichkeiten zur Lebenserhaltung und -verlängerung spürbar verbessert. Dies führt manchmal aber auch zu einer Verlängerung des Leidens und Sterbens, leider ebenfalls in Situationen, in denen man nicht mehr selbstständig entscheiden kann.

Unabhängig vom Alter kann jeder in die Situation geraten, keine eigenen Entscheidungen mehr treffen oder artikulieren zu können, etwa in Folge eines Unfalls.

Jeder Mensch hat das Recht, selbst zu entscheiden, ob und welche medizinischen Maßnahmen für ihn ergriffen werden sollen, um ein humanes Sterben zu ermöglichen. Die Ärzteschaft braucht im Regelfall für die Einleitung bzw. Fortführung einer Behandlung allerdings die mündliche oder schriftliche Zustimmung (Verfügung) des Betroffenen oder eines Bevollmächtigten.

Endlich hat nun ein BGH-Urteil Klarheit darüber geschaffen, dass auch der Abbruch lebenserhaltender Behandlung auf der Grundlage des Patientenwillens nicht strafbar ist. Mein Dank gilt dem auf Medizinrecht spezialisierten Rechtsanwalt Wolfgang Putz, der den Mut bewiesen hat, sich der Gefahr einer Bestrafung auszusetzen, damit dieses Urteil erstritten wird.


Was bei einer Verfügung zu beachten ist

Eine Verfügung stellt eine weitreiche Festlegung deiner Interessen dar. Treffe deine Entscheidungen daher erst, nachdem du dir über deren Bedeutung und Folgen im Klaren bist. Beziehe Personen deines Vertrauens ein, etwa Familienangehörige, Freunde oder Ärzte, in jedem Fall aber deine(n) eventuellen Bevollmächtigten bzw. Betreuer. Ich selbst gebe keine Empfehlungen ab.

Die Verfügung sollte individuell, konkretisiert und schriftlich verfasst sein und möglichst einen Bevollmächtigten bzw. Betreuer benennen. Sie muss handschriftlich datiert und unterschrieben werden.

Die Erneuerung von Datum und Unterschrift sollte möglichst jährlich, spätestens aber nach 5 Jahren, erfolgen, um deinen derzeitigen Willen zu bekunden. Es empfiehlt sich, dabei den Inhalt der Verfügung auf einen eventuellen Anpassungsbedarf zu prüfen.

Damit die Patientenverfügung im Fall der Fälle auch jederzeit einsehbar ist, sollte sie im Original bei eventuellen Bevollmächtigten, Betreuern, Angehörigen oder kostenlos bei der Bundeszentrale für Patientenschutz hinterlegt werden. Führe im Geldbeutel immer einen Hinweis darauf mit dir. Alternativ kannst du dich gegen eine geringe einmalige Gebühr bei dem Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer eintragen lassen; hier wird dein Name und der Name des Bevollmächtigten bzw. vorgeschlagenen Betreuers eingetragen.

Weitere umfangreiche Informationen zum Thema findest du beim Bundesministerium der Justiz, auf dessen empfohlenen Textbausteinen diese Patientenverfügung basiert.


Und los geht's

Nach dem aus Schutzgründen erforderlichen Login (KEINE Registrierung) - sh. Hauptmenü oben - klicke bitte auf die dann nachstehend angezeigte Taste, um fortzufahren.


Zuerst ist der Gast-Login (KEINE Registrierung) erforderlich - bitte nimm dir die Zeit dafür, es lohnt sich. Die Gründe für diesen "Umweg" kannst du bei den Infos unter FAQ nachlesen.