DiamantNetz 2.0 Individuelle Patientenverfügung erzeugen |
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Neuling TTLsec:5395 Montag, 14.10.2024 Letzte Änderung: 28.07.2024 |
Du kannst dir hier ("Los geht's" am Seitenende) kostenlos und anonym auf Basis von zwanzig Fragen, jeweils mit Erläuterungen, eine individuelle Patientenverfügung erzeugen lassen.
Es wird entsprechend deinen Vorgaben ein individuelles Textdokument generiert, das du anzeigen bzw. auf deinem Computer speichern und bei Bedarf mittels Textprogramm (z.B. WordPad, OpenOffice Writer, Microsoft Word) entsprechend deinen persönlichen Bedürfnissen anpassen oder ergänzen kannst.
Drucke abschließend den Text in der benötigten Anzahl (Original für dich, ggf. Kopien z.B. für den Bevollmächtigten) aus und trage handschriftlich das aktuelle Datum und deine Unterschrift ein. Es empfiehlt sich, einen eventuellen Bevollmächtigten bzw. Betreuer ebenfalls unterschreiben zu lassen.
Du brauchst eine Patientenverfügung!
Der wissenschaftliche und technische Fortschritt in der Medizin hat die Möglichkeiten zur Lebenserhaltung und -verlängerung spürbar verbessert. Dies führt manchmal aber auch zu einer Verlängerung des Leidens und Sterbens, leider ebenfalls in Situationen, in denen man nicht mehr selbstständig entscheiden kann.
Unabhängig vom Alter kann jeder in die Situation geraten, keine eigenen Entscheidungen mehr treffen oder artikulieren zu können, etwa in Folge eines Unfalls.
Jeder Mensch hat das Recht, selbst zu entscheiden, ob und welche medizinischen Maßnahmen für ihn ergriffen werden sollen, um ein humanes Sterben zu ermöglichen. Die Ärzteschaft braucht im Regelfall für die Einleitung bzw. Fortführung einer Behandlung allerdings die mündliche oder schriftliche Zustimmung (Verfügung) des Betroffenen oder eines Bevollmächtigten.
Endlich hat nun ein BGH-Urteil Klarheit darüber geschaffen, dass auch der Abbruch lebenserhaltender Behandlung auf der Grundlage des Patientenwillens nicht strafbar ist. Mein Dank gilt dem auf Medizinrecht spezialisierten Rechtsanwalt Wolfgang Putz, der den Mut bewiesen hat, sich der Gefahr einer Bestrafung auszusetzen, damit dieses Urteil erstritten wird.
Was bei einer Verfügung zu beachten ist
Eine Verfügung stellt eine weitreiche Festlegung deiner Interessen dar. Treffe deine Entscheidungen daher erst, nachdem du dir über deren Bedeutung und Folgen im Klaren bist. Beziehe Personen deines Vertrauens ein, etwa Familienangehörige, Freunde oder Ärzte, in jedem Fall aber deine(n) eventuellen Bevollmächtigten bzw. Betreuer. Ich selbst gebe keine Empfehlungen ab.
Die Verfügung sollte individuell, konkretisiert und schriftlich verfasst sein und möglichst einen Bevollmächtigten bzw. Betreuer benennen. Sie muss handschriftlich datiert und unterschrieben werden.
Die Erneuerung von Datum und Unterschrift sollte möglichst jährlich, spätestens aber nach 5 Jahren, erfolgen, um deinen derzeitigen Willen zu bekunden. Es empfiehlt sich, dabei den Inhalt der Verfügung auf einen eventuellen Anpassungsbedarf zu prüfen.
Damit die Patientenverfügung im Fall der Fälle auch jederzeit einsehbar ist, sollte sie im Original bei eventuellen Bevollmächtigten, Betreuern, Angehörigen oder kostenlos bei der Bundeszentrale für Patientenschutz hinterlegt werden. Führe im Geldbeutel immer einen Hinweis darauf mit dir. Alternativ kannst du dich gegen eine geringe einmalige Gebühr bei dem Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer eintragen lassen; hier wird dein Name und der Name des Bevollmächtigten bzw. vorgeschlagenen Betreuers eingetragen.
Weitere umfangreiche Informationen zum Thema findest du beim Bundesministerium der Justiz, auf dessen empfohlenen Textbausteinen diese Patientenverfügung basiert.
Über dieses Tool
Dieses Angebot ist unverbindlich und nicht als Rechtsberatung zu verstehen. Ich habe das hier gemacht, weil es mir wichtig erscheint, meine Besucher auf ein gerade in der Epoche der Gerätemedizin m.E. bedeutsames Thema aufmerksam zu machen und dabei zu unterstützen, eine schriftliche Regelung zu treffen.
Die Bestandteile des erzeugten Textdokumentes verstehen sich lediglich als Anregungen und Hilfen zur Formulierung, die du ggf. noch an deine spezielle Situation anpassen musst! Die Befolgung der beschriebenen Behandlungswünsche ist nicht als Tötung auf Verlangen (aktive Sterbehilfe) oder als Beihilfe zur Selbsttötung zu verstehen. Die hier angebotene, kostenlose Leistung erfolgt ohne jegliche Gewähr oder Haftung meinerseits.
Und los geht's
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